====== Berechnung des Streitwerts ====== Regel 370 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt die Methode zur Berechnung des Streitwerts fest, der zur Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühren verwendet wird. **Regel 370 (2) EPGVO** Der Streitwert wird auf der Grundlage des wirtschaftlichen Interesses des Klägers an der Entscheidung des Gerichts berechnet. Dabei sind alle relevanten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. ===== siehe auch ===== Regel 370 EPGVO -> [[Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die verschiedenen Arten von Gerichtsgebühren, einschließlich der Festgebühren, der streitwertabhängigen Gebühren und der Gebühren für andere Verfahren und Verfahrenshandlungen, und legt die Anforderungen an die Zahlung der Gebühren fest.