====== Berechnung der Gebühr ====== Regel 133 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, wie die streitwertabhängige Gebühr auf Basis des ermittelten Streitwerts berechnet wird. **Regel 133 (2) EPGVO** Die streitwertabhängige Gebühr wird auf der Grundlage des ermittelten Streitwerts gemäß der Gebührenordnung des Einheitlichen Patentgerichts berechnet. Die Gebühr ist vom Antragsteller innerhalb der festgelegten Frist zu entrichten. ===== siehe auch ===== Regel 133 EPGVO -> [[Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Festsetzung von Schadenersatz]] \\ Regelt die Festsetzung des Wertes des Antrags auf Festsetzung von Schadenersatz und die Berechnung der streitwertabhängigen Gebühr.