====== Begründung der Entziehungsanordnung ====== Regel 380.3 EPGVO beschreibt die Anforderungen an die Begründung einer Anordnung zur Entziehung der Prozesskostenhilfe. **Regel 380.3 EPGVO** Die Anordnung, mit der die Prozesskostenhilfe entzogen wird, ist mit Gründen zu versehen. ===== siehe auch ===== Regel 380 -> [[Entziehung der Prozesskostenhilfe]] \\ Beschreibt die Bedingungen und Verfahren zur Entziehung der Prozesskostenhilfe.