====== Begründung der Ablehnung ====== Regel 379.5 EPGVO beschreibt die Anforderungen an die Begründung einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe. **Regel 379.5 EPGVO** Eine Anordnung, mit der Prozesskostenhilfe abgelehnt wird, muss mit Gründen versehen sein. ===== siehe auch ===== Regel 379 -> [[Prüfung und Entscheidung]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Prozesskostenhilfe.