====== Befugnisse des Vorsitzenden Richters ====== Regel 111 (a) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass der Vorsitzende Richter über alle Befugnisse zur Sicherstellung eines fairen, geregelten und effizienten mündlichen Verfahrens verfügt. **Regel 111 (a) EPGVO** Der Vorsitzende Richter verfügt über alle Befugnisse zur Sicherstellung eines fairen, geregelten und effizienten mündlichen Verfahrens. ===== siehe auch ===== Regel 111 EPGVO -> [[Rolle des Vorsitzenden Richters (Verfahrensleitung)]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Vorsitzenden Richters während des mündlichen Verfahrens.