====== Automatische Fristverlängerungen ====== Regel 301 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass Fristen, die an einem Samstag, Sonntag oder offiziellen Feiertag enden, automatisch bis zum Ablauf des nächsten Werktags verlängert werden. **Regel 301 EPGVO** Fristen, die an einem Samstag, Sonntag oder offiziellen Feiertag enden, werden automatisch bis zum Ablauf des nächsten Werktags verlängert. ===== siehe auch ===== Regel 300 EPGVO -> [[Berechnung von Fristen]] \\ Legt fest, wie Fristen in vollen Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren zu berechnen sind und beschreibt die Regeln für den Beginn und das Ende der Fristen.