====== Auswirkungen von Gerichtsferien auf den Lauf von Fristen ====== Regel 300.8 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erläutert die Auswirkungen von Gerichtsferien auf den Lauf von Fristen. **Regel 300.8 EPGVO** Der Lauf einer Frist wird durch die [[Gerichtsferien]] nicht gehemmt. ===== siehe auch ===== Regel 300 EPGVO -> [[Berechnung von Fristen]] \\ Behandelt die Berechnung von Fristen für Verfahrenshandlungen.