====== Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Nichtigerklärung) ====== Regel 43 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den Austausch von Schriftsätzen im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung. Regel 43.1 EPGVO -> [[Schriftliches Verfahren]] \\ Das schriftliche Verfahren umfasst die Einreichung einer Klage auf Nichtigerklärung, einer Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage, einer Replik und einer Duplik. Regel 43.2 EPGVO -> [[Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage]] \\ Die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage kann einen Antrag auf Änderung des Patents und eine Verletzungswiderklage umfassen. Regel 43.3 EPGVO -> [[Antrag auf Änderung des Patents]] \\ Regelt den Ablauf, wenn ein Antrag auf Änderung des Patents gestellt wird, einschließlich der Einreichung von Erwiderung, Replik und Duplik. Regel 43.4 EPGVO -> [[Verletzungswiderklage]] \\ Beschreibt den Ablauf, wenn eine Verletzungswiderklage eingereicht wird, einschließlich der Einreichung von Erwiderung, Replik und Duplik. Regel 43.5 EPGVO -> [[Anwendung von Regel 12.5]] \\ Bestimmt, dass Regel 12.5 auf das Verfahren Anwendung findet. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 2 – KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG|Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.