====== Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Nichtigerklärung) ====== Regel 43 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klage auf Nichtigerklärung, einer Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage, einer Replik und einer Duplik umfasst. Regel 43 (1) EPGVO -> [[Einreichung der Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Beschreibt die Einreichung der Klage auf Nichtigerklärung durch den Kläger und die Fristen für die Einreichung. Regel 43 (2) EPGVO -> [[Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage]] \\ Regelt die Einreichung der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage durch den Beklagten und die entsprechenden Fristen. Regel 43 (3) EPGVO -> [[Replik und Duplik]] \\ Legt fest, dass nach der Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage eine Replik des Klägers und eine Duplik des Beklagten eingereicht werden können, sowie die Fristen dafür. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.