====== Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Feststellung der Nichtverletzung) ====== Regel 62 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den Austausch von Schriftsätzen im Verfahren zur Feststellung der Nichtverletzung. Regel 62.1 EPGVO -> [[Schriftliches Verfahren bei Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Beschreibt die Schritte des schriftlichen Verfahrens bei einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung. Regel 62.2 EPGVO -> [[Anwendung von Regel 12.5 im Verfahren zur Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Regelt die Anwendung von Regel 12.5 im Verfahren zur Feststellung der Nichtverletzung. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 3 – KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER NICHTVERLETZUNG|Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.