====== Ausschüsse ====== **Artikel 11 EPGÜ** \\ Zur Sicherstellung einer effektiven Durchführung und Funktionsweise dieses Übereinkommens werden ein [[Verwaltungsausschuss]], ein [[Haushaltsausschuss]] und ein [[Der Beratende Ausschuss|Beratender Ausschuss]] eingesetzt. Diese nehmen insbesondere die in [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|diesem Übereinkommen]] und in der [[Satzung]] vorgesehenen Aufgaben wahr. Artikel 12 -> [[Verwaltungsausschuss]] \\ Artikel 13 -> [[Haushaltsausschuss]] \\ Artikel 14 -> [[Der Beratende Ausschuss]] §§ 6 - 14 (Kapitel II) -> [[Institutionelle Bestimmungen]] \\ §§ 1 - 35 (Teil 1) -> [[Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen]] \\ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ ===== siehe auch ===== EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\