====== Ausschüsse ====== Artikel 11 des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] regelt die Einrichtung von Ausschüssen zur Sicherstellung der effektiven Durchführung und Funktionsweise des Übereinkommens. **Artikel 11 - Ausschüsse** Zur Sicherstellung einer effektiven Durchführung und Funktionsweise dieses Übereinkommens werden ein [[Verwaltungsausschuss]], ein [[Haushaltsausschuss]] und ein [[Beratender Ausschuss]] eingesetzt. Diese nehmen insbesondere die in diesem Übereinkommen und in der [[Satzung]] vorgesehenen Aufgaben wahr. ===== siehe auch ===== EPGÜ, Teil 1, Kapitel II -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht#Kapitel II: Institutionelle Bestimmungen|Institutionelle Bestimmungen]] \\ Definiert die grundlegenden Begriffe und Rahmenbedingungen für das Einheitliche Patentgericht und die beteiligten Mitgliedstaaten.