====== Ausschluss der Öffentlichkeit ====== Der Ausschluss der Öffentlichkeit von der [[Zwischenanhörung]] und der [[mündliche Verhandlung|mündlichen Verhandlung]] ist in Regel 105.2 [-> [[Durchführung im Gericht]]] und 115 EPGVO [-> [[Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung]]] geregelt. Gesonderte Workflows stehen insoweit nicht bereit. Mithin sind darauf folgende ergänzende Anträge im Workflow des Hauptverfahrens (hier: Verfahrensverfahrens) zu stellen.((EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 3. Oktober 2023 – UPC_CFI_9/2023))