====== Aufzeichnungen über Verfahren ====== Artikel 10 (3) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ) beschreibt die Aufzeichnungen über alle vor dem Gericht verhandelten Verfahren. **Artikel 10 (3) EPGÜ** Die Kanzlei führt Aufzeichnungen über alle vor dem Gericht verhandelten Verfahren. Nach der Einreichung unterrichtet die betreffende Nebenstelle die Kanzlei über jedes Verfahren. ===== siehe auch ===== Artikel 10 EPGÜ -> [[Die Kanzlei]] \\ Beschreibt die Einrichtung und Aufgaben der Kanzlei beim Berufungsgericht und den Kammern des Gerichts erster Instanz.