====== Aufzeichnungen der Verfahren durch die Kanzlei ====== Artikel 10 (3) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Aufgabe der Kanzlei, Aufzeichnungen über alle vor dem Gericht verhandelten Verfahren zu führen. **Artikel 10 (3)** Die Kanzlei führt Aufzeichnungen über alle vor dem Gericht verhandelten Verfahren. Nach der Einreichung unterrichtet die betreffende Nebenstelle die Kanzlei über jedes Verfahren. ===== siehe auch ===== Artikel 10 -> [[Kanzlei]] \\ Regelt die Einrichtung und Aufgaben der Kanzlei sowie die Ernennung des Kanzlers.