====== Aufgaben des Präsidenten des Gerichts erster Instanz ====== Artikel 14 (3) der [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] (EPGS) legt die gerichtlichen und administrativen Aufgaben des Präsidenten fest. **Artikel 14 (3) EPGS** Der Präsident des Gerichts erster Instanz leitet die gerichtlichen Tätigkeiten und die Verwaltung des Gerichts erster Instanz. ===== siehe auch ===== Artikel 14 EPGS -> [[Präsident des Gerichts erster Instanz]] \\ Regelt die Wahl, Aufgaben und Amtszeit des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.