====== Aufgaben des Gerichts ====== Artikel 6 (2) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt, dass das Gericht die ihm mit diesem Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahrnimmt. **Artikel 6 (2)** Das Gericht nimmt die ihm mit diesem Übereinkommen übertragenen Aufgaben wahr. ===== siehe auch ===== Artikel 6 -> [[Gericht]] \\ Beschreibt die Struktur und Aufgaben des Gerichts.