====== Aufgaben des Berichterstatters ====== Regel 18 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Aufgaben des Berichterstatters, einschließlich der Vorbereitung des Verfahrens und der Kommunikation mit den Parteien. **Regel 18 (2) EPGVO** Der Berichterstatter ist verantwortlich für die Vorbereitung des Verfahrens und die Kommunikation mit den Parteien. ===== siehe auch ===== Regel 18 EPGVO -> [[Bestimmung des Berichterstatters]] \\ Regelt die Bestimmung eines rechtlich qualifizierten Richters als Berichterstatter durch den Vorsitzenden Richter des Spruchkörpers.