====== Anwendung von Regel 35 ====== Regel 93.3 EPGVO bestimmt, dass Regel 35 entsprechend gilt. **Regel 93.3 EPGVO** Regel 35 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== Regel 93 -> [[Prüfung des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Amtes]] \\ Beschreibt die Prüfung des Antrags auf Aufhebung oder Abänderung einer Entscheidung des Europäischen Patentamts durch das Gericht.