====== Anwendung von Regel 103 ====== Regel 105.4 EPGVO bestimmt, dass in der [[Zwischenanhörung]] Regel 103 entsprechend gilt. **Regel 105.4 EPGVO** Regel 103 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== Regel 105 -> [[Ablauf der Zwischenanhörung]] \\ Legt fest, dass die Zwischenanhörung vorzugsweise per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt wird und beschreibt den Ablauf der Anhörung.