====== Anwendung des EU-Rechts und der Verfahrensordnung ====== Regel 145 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union und der Verfahrensordnung auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten. **Regel 145 (1) EPGVO** Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung. ===== siehe auch ===== Regel 145 EPGVO -> [[Zustellung der Klageschrift]] \\ Beschreibt die Zustellung der Klageschrift und die damit verbundenen Verfahren und Anforderungen.