====== Anwendung des EU-Rechts und der Regeln zur Zustellung ====== Regel 218 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union und der in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln auf die Zustellung der Klageschrift. **Regel 218 (1) EPGVO** Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung. ===== siehe auch ===== Regel 218 EPGVO -> [[Zustellung der Klageschrift]] \\ Beschreibt die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten und die Anwendung des Rechts der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen.