====== Anwendung der Verfahrensordnung und allgemeine Auslegungsgrundsätze ====== Regel 269 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, wie die Zustellung von Schriftstücken im Rahmen des Verfahrens zu erfolgen hat. Regel 269 (1) EPGVO -> [[Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten]] \\ Beschreibt die Anwendung des Rechts der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen sowie die spezifischen Regeln der Verfahrensordnung. Regel 269 (2) EPGVO -> [[Definition der Klageschrift]] \\ Definiert den Begriff "Klageschrift" für die Zwecke der Regeln 270 bis 275 und umfasst sämtliche Schriftsätze, mit denen die in Artikel 32 Absatz 1 des Übereinkommens erwähnten Klagen eingelegt werden. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.