====== Anwendung der Regel 28 ====== Regel 238.3 EPGVO erläutert die Anwendung der Regel 28 auf den weiteren Verfahrensablauf. **Regel 238.3 EPGVO** Regel 28 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== Regel 238 -> [[Erwiderung auf eine Anschlussberufung und weiterer Ablauf]] \\ Beschreibt die Einreichung der Erwiderung auf eine Anschlussberufung und den weiteren Verfahrensablauf.