====== Anwendung anderer Regeln ====== Regel 68 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anwendung anderer Regeln auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung. **Regel 68 (2) EPGVO** Regel 13.2 und .3 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== Regel 68 EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung enthalten sein müssen.