====== Anweisungen zur Verfahrensleitung ====== Regel 306.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anweisungen des Gerichts zur Regelung der Auswirkungen einer Parteiänderung auf die Verfahrensleitung. **Regel 306.1 EPGVO** Ordnet das Gericht an, dass eine Partei nach Regel 305.1 hinzugefügt, entfernt oder durch eine andere Partei ersetzt wird, erteilt es Anweisungen zur Regelung der Auswirkungen auf die Verfahrensleitung. ===== siehe auch ===== Regel 306 -> [[Auswirkungen auf das Verfahren]] \\ Regelt die Auswirkungen einer Parteiänderung auf das Verfahren.