====== Antrag des Berichterstatters während des schriftlichen Verfahrens ====== Regel 34.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) ermöglicht dem Berichterstatter, während des schriftlichen Verfahrens im Benehmen mit dem Vorsitzenden Richter und den Parteien die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zu beantragen. **Regel 34.1 EPGVO** Während des schriftlichen Verfahrens kann der Berichterstatter im Benehmen mit dem Vorsitzenden Richter und den Parteien jederzeit bei dem Präsidenten des Gerichts erster Instanz die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper beantragen. ===== siehe auch ===== Regel 34 EPGVO -> [[Antrag des Berichterstatters auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters]] \\ Beschreibt den Prozess, durch den der Berichterstatter die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zum Spruchkörper beantragen kann.