====== Antrag des Berichterstatters auf Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters ====== Regel 34 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt dem Berichterstatter, im Benehmen mit dem Vorsitzenden Richter und den Parteien die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zu beantragen. Regel 34 (1) EPGVO -> [[Antrag während des schriftlichen Verfahrens]] \\ Erlaubt dem Berichterstatter, während des schriftlichen Verfahrens jederzeit die Zuweisung eines technisch qualifizierten Richters zu beantragen. Regel 34 (2) EPGVO -> [[Konsultation des technisch qualifizierten Richters]] \\ Erlaubt dem Berichterstatter, den technisch qualifizierten Richter zu jeder Zeit zu konsultieren, wenn dieser dem Spruchkörper zugewiesen wurde. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.