====== Antrag auf vertrauliche Behandlung ====== Regel 347 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt das Verfahren, wie eine Partei die vertrauliche Behandlung von Dokumenten und Informationen beantragen kann. **Regel 347 (2) EPGVO** Eine Partei kann jederzeit während des Verfahrens die vertrauliche Behandlung von Dokumenten und Informationen beantragen, indem sie einen entsprechenden Antrag beim Gericht einreicht. Der Antrag muss die Gründe für die vertrauliche Behandlung darlegen und die betreffenden Dokumente und Informationen genau bezeichnen. ===== siehe auch ===== Regel 347 EPGVO -> [[Vertraulichkeit von Informationen]] \\ Behandelt die Vertraulichkeit von Informationen, die im Verlauf eines Verfahrens vor dem Gericht offengelegt werden.