====== Antrag auf Parteiänderung ====== Regel 305.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Möglichkeit, auf Antrag einer Partei eine andere Person als Partei hinzuzufügen, ausscheiden zu lassen oder zu ersetzen. **Regel 305.1 EPGVO** Das Gericht kann auf Antrag einer Partei anordnen, dass eine Person (a) als Partei hinzugefügt wird, (b) als Partei ausscheidet, (c) eine andere Partei ersetzt. ===== siehe auch ===== Regel 305 -> [[Parteiänderung]] \\ Regelt die Änderung der Parteien im Verfahren.