====== Antrag auf Kompensation ====== Regel 9 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Einreichung eines Antrags auf Kompensation von Übersetzungskosten durch den Inhaber eines europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Regel 9 (1) -> [[Zeitpunkt der Antragstellung]] \\ Der Antrag auf Kompensation muss zusammen mit dem Antrag auf einheitliche Wirkung gemäß Regel 6 gestellt werden. Regel 9 (2) -> [[Inhalt des Antrags]] \\ Der Antrag auf Kompensation muss eine Erklärung enthalten, dass der Patentinhaber eine der in Regel 8 Absatz 2 genannten Kategorien (kleine und mittlere Unternehmen, natürliche Personen, gemeinnützige Organisationen, Hochschulen oder öffentliche Forschungseinrichtungen) angehört. ===== siehe auch ===== DOEPS -> [[UPC:Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] \\ Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.