====== Antrag auf Bestätigung eines Vergleichs ====== Regel 365 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Parteien das Gericht ersuchen können, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen. **Regel 365 (1) EPGVO** Die Parteien können das Gericht ersuchen, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen. Der Antrag muss die Vergleichsbedingungen und die Zustimmung beider Parteien enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 365 EPGVO -> [[Bestätigung eines Vergleichs durch das Gericht]] \\ Erlaubt den Parteien, das Gericht zu ersuchen, einen Vergleich durch Entscheidung zu bestätigen, und beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Bestätigung und Eintragung des Vergleichs.