====== Antrag auf Änderung der Parteien ====== Regel 304 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt einer Partei, einen Antrag auf Hinzufügung, Entfernung oder Ersetzung einer anderen Partei zu stellen, und beschreibt die Anforderungen an den Antrag. **Regel 304 (1) EPGVO** Eine Partei kann einen Antrag auf Hinzufügung, Entfernung oder Ersetzung einer anderen Partei stellen. Der Antrag muss die Gründe für die Änderung der Parteien und alle relevanten Beweise enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 304 EPGVO -> [[Änderung der Parteien]] \\ Behandelt die Änderung der Parteien im Verfahren und die Anforderungen an den Antrag auf Hinzufügung, Entfernung oder Ersetzung einer Partei.