====== Anordnungen während der Zwischenanhörung ====== Regel 29A (d) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden, enthalten muss. **Regel 29A (d) EPGVO** Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss enthalten: die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden [Regel 104(e)]. ===== siehe auch ===== Regel 29A EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.