====== Anordnungen während der Zwischenanhörung ====== Regel 29A (d) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden, enthalten muss. **Regel 29A (d) EPGVO** Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss die Angabe aller Anordnungen, die der Kläger und der Inhaber während der Zwischenanhörung in Bezug auf die Klage auf Nichtigerklärung beantragen werden, enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 29A EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.