====== Anordnung der Verhandlung ====== Regel 216 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Anordnung der Verhandlung und die damit verbundenen Verfahren. Regel 216 (1) EPGVO -> [[Bestimmung des Verhandlungstermins]] \\ Regelt, wie und wann der Termin für die Verhandlung festgelegt wird. Regel 216 (2) EPGVO -> [[Ladung der Parteien]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Fristen für die Ladung der Parteien zur Verhandlung. Regel 216 (3) EPGVO -> [[Veröffentlichung der Verhandlungstermine]] \\ Legt fest, wie die Termine der Verhandlungen veröffentlicht werden sollen. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.