====== Anhängigkeit der Klage ====== Regel 17.4 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, ab wann die Klage als bei Gericht anhängig gilt. **Regel 17.4 EPGVO** Die Klage gilt ab dem Tag des Eingangs der Klageschrift als bei Gericht anhängig. ===== siehe auch ===== Regel 17 EPGVO -> [[Eintragung in das Register und Zuweisung (Gericht erster Instanz, Verletzungsklage)]] \\ Beschreibt die Eintragung der Klageschrift in das Register, die Zuweisung zu einem Spruchkörper und die Benachrichtigung des Klägers.