====== Anforderungen an die Entscheidung ====== Regel 124 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die allgemeinen Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts in der Sache. **Regel 124 (1) EPGVO** Das Gericht entscheidet in der Sache auf Grundlage der vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Entscheidung muss schriftlich begründet sein und die wesentlichen Erwägungen des Gerichts darlegen. ===== siehe auch ===== Regel 124 EPGVO -> [[Entscheidung in der Sache]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Entscheidung des Gerichts in der Sache, einschließlich der Anordnung von Schadenersatz oder Entschädigung und der Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits.