====== Äquivalente Patentverletzung ====== Der Begriff "Äquivalente Patentverletzung" bezieht sich auf Situationen, in denen ein [[Verletzungsgegenstand]] nicht unter die [[EP:Patentansprüche]] fällt, aber dennoch als [[Patentverletzung]] angesehen wird, weil sie im Wesentlichen die gleiche Funktion auf im Wesentlichen die gleiche Weise erfüllt, um das gleiche Ergebnis wie die patentierte Erfindung zu erzielen. Diese Doktrin wird häufig verwendet, um zu verhindern, dass ein Verletzer die Haftung durch nur unwesentliche Änderungen an einer patentierten Erfindung umgeht. Der Schutzumfang im Falle einer Verletzung wird in zwei Schritten bewertet, wobei Art. 69 EPÜ [-> [[EP:Schutzbereich]]] und das Protokoll [-> [[EP:Auslegungsprotokoll]]] angewendet werden. Der erste Schritt bewertet die 'wörtliche' Verletzung der Merkmale des Patents im Hinblick auf die Auslegung der Ansprüche. Im zweiten Schritt, wenn das Patent nicht als wörtlich verletzt gilt, wird die [[Äquivalenz]] bewertet.((Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitspatentgerichts, Lokalkammer Den Haag, UPC_CFI_239/2023, verkündet am 22. November 2024)) Der angewandte Test zur Beurteilung der Verletzung durch Äquivalenz basiert auf der Rechtsprechung in verschiedenen nationalen Jurisdiktionen, wie von beiden Parteien in diesem Fall vorgeschlagen. Dies bedeutet, dass eine Variation als äquivalent zu einem im Anspruch spezifizierten Element gilt, wenn die folgenden vier Fragen bejaht werden:((Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitspatentgerichts, Lokalkammer Den Haag, UPC_CFI_239/2023, verkündet am 22. November 2024)) * Technische Äquivalenz: Löst die Variation (im Wesentlichen) das gleiche Problem, das die patentierte Erfindung löst, und erfüllt sie (im Wesentlichen) die gleiche Funktion in diesem Kontext? * Angemessener Schutz für den Patentanmelder: Ist die Erweiterung des Schutzanspruchs auf das Äquivalent ein verhältnismäßiger, fairer Schutz für den Patentanmelder? * Angemessene Rechtssicherheit für Dritte: Versteht der Fachmann aus dem Patent, dass der Schutzumfang der Erfindung breiter ist als das, was wörtlich beansprucht wird? * Ist das angeblich verletzende Produkt neu und erfinderisch im Vergleich zum Stand der Technik? Ein Äquivalenzargument stellt keine Änderung des Streitgegenstands im Sinne von Regel 263 EPGVO dar.((EPG, Nordisch-Baltische Regionalkammer, Beschl. v. 10. Dezember 2024 – UPC_CFI_380/2023)) ===== siehe auch ===== -> [[Patentverletzung]] \\ Bezeichnet die unbefugte Nutzung, Herstellung, den Verkauf oder das Angebot zum Verkauf eines patentgeschützten Produkts oder Verfahrens.