====== Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum ====== ~~DISCUSSION:off~~ Zum [[gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutz]] gehören die [[Immaterialgüterrecht|Immaterialgüterrechte]] – auch Rechte des [[geistiges Eigentum|geistigen Eigentums]] genannt – und das [[Wettbewerbsrecht:Lauterkeitsrecht]]. Das Immaterialgüterrecht schützt kreative, innovative und wirtschaftliche Leistungen, indem sie Schöpfern und Erfindern exklusive Nutzungsrechte einräumen. Dazu gehören [[Patentrecht:Patentrecht|Patente]], [[Markenrecht:Markenrecht|Marken]], [[Designrecht:Designrecht|Designs]] und [[Urheberrecht:Urheberrecht|Urheberrechte]], die nationale, europäische und auch internationale Regelungen umfassen. ===== Nationales Recht ===== Das nationale Recht umfasst nationale Gesetze und Vorschriften, die den Schutz von geistigem Eigentum wie Patenten, Marken, Designs und anderen gewerblichen Schutzrechten regeln. ==== Marken ==== Das [[Markenrecht:Markenrecht]] ist ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eintragung, den Schutz und die Nutzung von [[Markenrecht:Marken]] regelt, um Unternehmen die exklusive Verwendung ihrer [[Markenrecht:Kennzeichen]] zu sichern und Verbraucher vor Verwechslungen zu schützen. MarkenG -> [[Markenrecht:Markengesetz]] \\ Regelt die Eintragung, den Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten in Deutschland. MarkenV -> [[Markenrecht:Markenverordnung]] \\ Enthält spezifische Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Markengesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung und Verwaltung von Marken. ==== Patente ==== Das [[Patentrecht]] regelt die Entstehung und Wirkung von [[Patentrecht:Patent|Patenten]], die dem Schutz technischer [[Patentrecht:Erfindung|Erfindungen]] dienen, indem es den [[Patentrecht:Erfinder|Erfindern]] [[Patentrecht:Wirkung des Patents|exklusive Rechte]] gewährt, um andere von der Nutzung ihrer [[Patentrecht:Erfindung|Erfindungen]] ohne Zustimmung abzuhalten. PatG -> [[Patentrecht:Patentgesetz]] \\ Regelt die Grundlagen des deutschen Patentrechts, einschließlich der Voraussetzungen für die Erteilung von Patenten und deren Schutzumfang. PatV -> [[Patentrecht:Patentverordnung]] \\ Enthält detaillierte Ausführungsbestimmungen zum Patentgesetz und regelt insbesondere das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt IntPatÜG -> [[Patentrecht:Gesetz zu dem Übereinkommen über internationale Patentzusammenarbeit]] \\ Das Gesetz über internationale Patentübereinkommen setzt internationale Patentabkommen in deutsches Recht um und regelt deren Anwendung in Deutschland. ==== Gebrauchsmuster ==== Ein Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das neben dem Patent Schutz für technische Erfindungen gewährt. GebrMG -> [[Gebrauchsmusterrecht:Gebrauchsmustergesetz]] \\ Regelt den Schutz von technischen Erfindungen durch Gebrauchsmuster, oft als "kleines Patent" bezeichnet, mit einem vereinfachten und schnelleren Anmeldeverfahren im Vergleich zum Patent. GebrV -> [[Gebrauchsmusterrecht:Gebrauchsmusterverordnung]] \\ Enthält detaillierte Vorschriften zur Durchführung des Gebrauchsmustergesetzes, insbesondere bezüglich der Anmeldung, Eintragung und Verwaltung von Gebrauchsmustern beim Deutschen Patent- und Markenamt. ==== Designs ==== Als Design wird die äußere Erscheinungsform eines Produktes oder eines Teils davon geschützt, die sich durch bestimmte visuelle Merkmale auszeichnet. DesignG -> [[Designrecht:Designgesetz]] \\ Regelt den Schutz von Designs und Mustern, um die ästhetischen und visuellen Merkmale von Produkten zu sichern und vor Nachahmung zu schützen. DesignV -> [[Designrecht:Designverordnung]] \\ Enthält spezifische Verfahrensvorschriften zur Durchführung des Designgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung, Eintragung und Verwaltung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt. ==== Arbeitnehmererfinderrecht ==== ArbnErfG -> [[Arbeitnehmererfinderrecht:Arbeitnehmererfindergesetz]] \\ Regelt den Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Erfindungen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gemacht werden, insbesondere hinsichtlich der Rechte an der Erfindung und der angemessenen Vergütung des Erfinders. ==== Geschäftsgeheimnisse ==== [[Geschäftsgeheimnisse:Geschäftsgeheimnis|Geschäftsgeheimnisse]] sind vertrauliche Informationen eines Unternehmens, die einen wirtschaftlichen Wert haben, weil sie nicht allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind GeschGehG -> [[Geschäftsgeheimnisse:Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen]] \\ Definiert Geschäftsgeheimnisse, regelt erlaubte Handlungen und Handlungsverbote sowie Ausnahmen, die zum Schutz berechtigter Interessen zulässig sind. ==== Wettbewerbsrecht ==== Das [[Wettbewerbsrecht:Wettbewerbsrecht]] legt die Regeln und Vorschriften zur Förderung und Erhaltung des Wettbewerbs auf dem Markt fest und verhindert unlautere Geschäftspraktiken [-> [[Wettbewerbsrecht:Lauterkeitsrecht]]] sowie Monopolbildungen [-> [[Kartellrecht:Kartellrecht]]]. UWG -> [[Wettbewerbsrecht:Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb]] \\ Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. ==== Urheberrecht ==== UrhG -> [[Urheberrecht:Urheberrechtsgesetz]] \\ Schützt die Rechte von Urhebern an ihren geistigen Schöpfungen, wie literarischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Werken, und regelt die Nutzung und Verwertung dieser Werke sowie die Rechte der Urheber und anderer Rechteinhaber. ==== Halbleiterschutzrecht ==== HalblSchG -> [[Halbleiterschutz:Halbleiterschutzgesetz]] \\ Gewährt einen spezifischen Schutz für die dreidimensionale Struktur von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien), um die Investitionen und das Know-how in der Halbleiterindustrie zu schützen und Innovationen in diesem technologisch wichtigen Bereich zu fördern. ==== Internetrecht ==== Das [[Internetrecht:Internetrecht]] befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der Nutzung des Internets und umfasst verschiedene Rechtsbereiche wie Datenschutz, Urheberrecht, E-Commerce, Vertragsrecht, Haftungsrecht und Strafrecht im digitalen Kontext, um die spezifischen Herausforderungen und Fragestellungen zu regeln, die sich aus der Online-Kommunikation und dem digitalen Geschäftsverkehr ergeben. ==== Rechtsgrundlagen ==== Rechtlichen Regelungen und Normen, die als Basis für die Anwendung, Durchsetzung und Interpretation des gewerblichen Rechts dienen und grundlegende Strukturen sowie Verfahren festlegen. Das [[Verfahrensrecht:Verfahrensrecht]] umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regeln und Vorschriften, die das Verfahren vor Gericht und anderen Behörden regeln, um die Durchsetzung materieller Rechte und Pflichten zu gewährleisten. ZPO -> [[Verfahrensrecht:Zivilprozessordnung]] \\ Legt die Regeln und Verfahrensabläufe für zivilrechtliche Streitigkeiten vor deutschen Gerichten fest, einschließlich der Bestimmungen zu Klageverfahren, Beweisaufnahme, Rechtsmitteln und Vollstreckung von Urteilen. DPMAV -> [[DPMAV:Verordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt]] \\ Regelt die Organisation, Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften des Deutschen Patent- und Markenamts sowie Übergangs- und Inkrafttretensregelungen. Das [[Privatrecht:Privatrecht]] regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Privatpersonen oder Unternehmen, basierend auf dem Grundsatz der Gleichordnung der Beteiligten. BGB -> [[Privatrecht:Bürgerliches Gesetzbuch]] \\ Das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Privatrechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen in Bereichen wie Vertragsrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht regelt. GG -> [[Grundrecht:Grundrecht]] \\ Verfassungsmäßig garantiertes, wesentliches Recht, das dem Einzelnen gegenüber dem Staat zusteht und grundlegende Freiheiten und Schutzansprüche wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit oder Gleichheit vor dem Gesetz umfasst. ===== Europäisches Recht ===== Die [[EU:Rechtsordnung der Europäischen Union]] und [[EU:völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug]] schützen geistiges Eigentum umfassend durch eine Reihe von Verordnungen, Richtlinien und Mechanismen [-> [[EU:Europäisches Immaterialgüterrecht]]], die harmonisierte Schutzstandards für Urheberrechte, Marken, Patente, Designs und geografische Angaben gewährleisten. Das [[EP:europäisches Patentrecht|europäische Patentrecht]] umfasst das europäische Patentsystem nach dem [[EP:Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommen]] (EPÜ) und das [[UPC:Einheitspatentsystem]] der EU mit dem [[UPC:Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ). EPÜ -> [[EP:Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht. AO EPÜ -> [[EP:Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt. Der [[UPC:Einheitlicher Patentschutz|einheitliche Patentschutz]] ist ein Schutzmechanismus, der es ermöglicht, ein [[UPC:europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]] in mehreren teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig zu erhalten, sodass der Patentschutz zentral verwaltet wird und für alle beteiligten Länder gilt, ohne dass separate nationale Patentanmeldungen erforderlich sind: EPGÜ -> [[UPC:Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht. EPGVO -> [[UPC:Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist. Verordnung (EU) 1257/2012 -> [[UPC:Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]] \\ Schafft einen einheitlichen Schutzmechanismus für Patente in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, der eine zentrale Erteilung und einheitliche Wirkung ermöglicht. Verordnung (EU) 1260/2012 -> [[UPC:Übersetzungsregelungen]] \\ Regelt die Übersetzungsanforderungen für den einheitlichen Patentschutz und legt fest, welche Sprachen für die Patentanmeldung und -übersetzung erforderlich sind, um Kosten zu senken und den Zugang zu erleichtern. Verordnung (EU) 2017/1001 (UMV) -> [[Markenrecht:GM:Unionsmarkenverordnung]] \\ Regelt den Schutz von Unionsmarken, die einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und vom EUIPO verwaltet werden. Verordnung (EG) 207/2009 (GMV) -> [[Markenrecht:GM:Gemeinschaftsmarkenverordnung]] (aufgehoben) \\ War die ursprüngliche Rechtsgrundlage für die Gemeinschaftsmarke, die durch die Unionsmarke ersetzt wurde. Richtlininie 2008/95/EG -> [[Markenrecht:Markenrechtsrichtlinie:Markenrechtsrichtlinie]] \\ Dient der Harmonisierung der nationalen Markenrechte der EU-Mitgliedstaaten und legte Mindestanforderungen für den Markenschutz fest. GGeschmMV -> [[geschmacksmusterrecht:ggv:Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\ Regelt den Schutz von Gemeinschaftsgeschmacksmustern, die einen einheitlichen Designschutz in der gesamten EU bieten. Richtlinie 2001/29/EG -> [[Urheberrecht:Urheberrechtsrichtlinie]] \\ Harmonisiert bestimmte Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft innerhalb der EU. Richtlinie 98/71/EG -> [[EU:Geschmacksmusterrichtlinie:Geschmacksmusterrichtlinie]] \\ Legt harmonisierte Regeln für den Schutz von Geschmacksmustern in den EU-Mitgliedstaaten fest, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. ===== Internationale Verträge ===== Das [[PCT:Internationale Patentanmeldungen|internationale Patentrecht]] umfasst die Regeln und Abkommen, die den Schutz von Erfindungen über Europa hinweg regeln. PCT -> [[PCT::PCT-Vertrag|Patentzusammenarbeitsvertrag]] \\ Ein internationales Abkommen, das ein vereinfachtes Verfahren zur gleichzeitigen Anmeldung von Patenten in mehreren Vertragsstaaten ermöglicht, wodurch Anmelder einen zentralisierten Anmeldeprozess nutzen können. Das [[Markenrecht:IR:internationales Markenrecht|internationale Markenrecht]] umfasst die Regeln und Abkommen, die den Schutz von Marken in mehreren Ländern regeln, wobei Abkommen wie das Madrider System der WIPO eine zentrale Anmeldung und Verwaltung internationaler Marken in den Vertragsstaaten ermöglichen. Die internationalen Registrierungen von Marken (IR-Marken) werden durch die World Intellectual Property Organization (WIPO) im Rahmen des Madrider Systems geregelt, das durch das Madrider Abkommen und das Protokoll zum Madrider Abkommen gestützt wird. MA -> [[Markenrecht:IR:Madrider Abkommen]] \\ Internationales Abkommen zur Erleichterung der internationalen Registrierung von Marken, das es Markeninhabern ermöglicht, durch eine zentrale Anmeldung bei der WIPO Markenschutz in mehreren Vertragsstaaten zu erhalten. PMMA -> [[Markenrecht:IR:Protokoll zum Madrider Abkommen]] \\ Ergänzt das Madrider Abkommen, bietet flexiblere Anmeldeverfahren und erlaubt es, internationalen Markenschutz auch in Ländern zu erlangen, die dem ursprünglichen Abkommen nicht beigetreten sind. ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Rechtsschutz]] \\ Bezeichnet die Möglichkeit und das Recht einer Person, ihre rechtlichen Interessen und Ansprüche vor staatlichen oder gerichtlichen Instanzen zu schützen und durchzusetzen.