====== Zivilrecht ====== Die Bezeichnungen [[Bürgerliches Recht]] bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu [[Privatrecht]] verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben, nämlich das Gebiet des [[allgemeines Privatrecht|allgemeinen Privatrechts]] Das Zivilrecht bezeichnet, ist der Teil des [[Privatrecht|Privatrechts]], der für alle Bürger gilt und die rechtlichen Beziehungen zwischen [[Privatpersonen]] regelt. Es basiert auf den Grundprinzipien der Gleichberechtigung und Privatautonomie, das heißt, die beteiligten Parteien sind in ihrer rechtlichen Stellung gleichgestellt und können ihre rechtlichen Verhältnisse weitgehend selbst gestalten, zum Beispiel durch [[Vertrag|Verträge]]. ===== siehe auch ===== -> [[Privatrecht:Privatrecht]] \\ Regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen privaten Personen (natürlichen und juristischen Personen) auf der Grundlage von Gleichordnung und Selbstbestimmung.