====== Vertrag über die Personenbeförderung ====== Der Vertrag über die Personenbeförderung mit einem Massenverkehrsmittel weist vom allgemeinen Werkvertragsrecht abweichende Besonderheiten auf, die sich in einem dem Werkvertragsrecht eingeschränkt folgenden Leitbild niederschlagen. Das freie Kündigungsrecht nach § 649 BGB aF gehört nicht zu den wesentlichen Grundgedanken eines solchen Vertrags.((BGH, Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17)) Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, die das freie Kündigungsrecht ausschließen (Stornierungsbedingungen), unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle.((BGH, Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17)) Eine Klausel in den Beförderungsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens, die für den in einem bestimmten Tarif gebuchten Personenbeförderungsvertrag das freie Kündigungsrecht ausschließt, benachteiligt den Fluggast nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher wirksam.((BGH, Urteil vom 20. März 2018 - X ZR 25/17)) ===== siehe auch =====