====== Vertrag ====== Ein Vertrag ist ein (mindestentens) [[zweiseitiges Rechtsgeschäft]], d.h. eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, durch die eine oder mehrere Verpflichtungen entstehen. Voraussetzung sind korrespondierende [[Willenserklärung|Willenserklärungen]] von mindestens zwei Personen [-> [[Vertragsparteien]]]. Ein [[Vertrag]] kann nur durch [[rechtsgeschäftliche Willenserklärung|rechtsgeschäftliche Willenserklärungen]] in Form von [[Angebot]] und [[Annahme]] zustande kommen [-> [[Zweiseitiges Rechtsgeschäft]]].((vgl. hierzu auch BGHZ 91, 324, 330)) Eine [[Vertragsnorm]] ist eine Regelung innerhalb eines Vertrags, die für die [[Vertragsparteien]] verbindliche Pflichten, Rechte oder Verhaltensweisen festlegt. Der Inhalt des Vertrags besteht in der Verfügung über ein [[Recht]]. Dies führt zwingend dazu, dass [[Übertragungswille]] der einen Partei und Wille der anderen Partei, die Verfügung über das Recht anzunehmen, vorhanden sein müssen, oder dass wenigstens ein Tatbestand gegeben ist, der rechtfertigt, auf das Vorliegen einer solchen Willensübereinstimmung zu vertrauen.((vgl. hierzu auch BGHZ 91, 324, 330)) -> [[Zustandekommen eines Vertrags]] \\ -> [[Willenserklärung]] ([[Vertragsangebot]], [[Vertragsannahme]]) \\ -> [[Vertragsbestimmungen]] \\ -> [[individuelle Vertragsbestimmungen]] \\ -> [[Vertragsauslegung]] \\ -> [[Zession]] \\ -> [[Dissens]] \\ -> [[Störung der Geschäftsgrundlage]] \\ -> [[Vorvertrag]] \\ § 143 BGB -> [[Anfechtung]] § 305 BGB -> [[Allgemeine Geschäftsbedingungen]] ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsgeschäft]]