====== Verbot unzulässiger Rechtsausübung ====== Das Verbot unzulässiger Rechtsausübung bedeutet, dass ein Recht nicht in einer Weise ausgeübt werden darf, die gegen [[Treu und Glauben]] (§ 242 BGB) verstößt, etwa wenn es rechtsmissbräuchlich, schikanös oder in unfairer Weise genutzt wird, um andere unbillig zu benachteiligen oder sich ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen. ===== siehe auch ===== § 242 BGB -> [[Treu und Glauben]] \\