====== Unterlassen ====== Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun [-> [[Deliktisches Handeln]]] oder Unterlassen zu verlangen. Besteht das dem Verletzer [-> [[Rechtsverletzung]]] vorgeworfene Verhalten in einem Unterlassen, ist zu fragen, ob eine pflichtgemäße Handlung den Eintritt der Rechtsgutsverletzung verhindert hätte.((BGH, Urteil vom 6. Mai 2021 - I ZR 61/20 - Die Filsbacher; m.V.a. BGH, NJW 2012, 850 Rn. 10; BeckOGK.BGB/Brand, Stand 1. Februar 2021, § 249 Rn. 213)) [[Duldung]] ist ein Unterfall des Unterlassens. Duldung betrifft jegliches Unterlassen von Widerspruch oder Widerstand, was zur völligen Hinnahme fremder Handlungen führt. -> [[Unterlassungsanspruch]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Unterlassungsgebot]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Unterlassungstitel]] \\ ===== siehe auch ===== -> [[Unterlassungsanspruch]] \\ -> [[Rechtsverletzung]] \\