====== Ungerechtfertigte Bereicherung ====== Die ungerechtfertigte Bereicherung ist in den §§ 812 bis 822 des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] als gesetzliches Schuldverhältnis geregelt. ===== siehe auch ===== §§ 812 ff BGB-> [[Bereicherungsrecht]]