====== Umdeutung ====== Ein Antrag auf Stundung der Beschwerdegebühr kann als Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren ausgelegt werden.((BPatG, Beschl. v. 26.05.2003, 10 W (pat) 4/03)) ===== siehe auch ===== § 133 BGB -> [[Auslegung einer Willenserklärung]]