====== Störer ====== Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden [-> [[Störerhaftung]]], wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des absoluten Rechts beiträgt.((BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07 - Cybersky; m.w.N.)) ===== siehe auch ===== * [[Störerhaftung]]