====== Sonderprivatrecht ====== Der Begriff Sonderprivatrecht bezeichnet spezielle Bereiche des [[Privatrecht|Privatrechts]], die sich nicht allgemein auf alle Personen und Rechtsverhältnisse beziehen, sondern nur auf bestimmte Personengruppen oder spezielle Sachverhalte anwendbar sind. Im Gegensatz zum allgemeinen Privatrecht, das etwa im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) geregelt ist und für alle Bürger gilt, richtet sich das Sonderprivatrecht an spezifische Akteure, wie Kaufleute, Unternehmer oder Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Bereichen des Sonderprivatrechts zählen das [[Handelsrecht:Handelsrecht]], das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und der [[:gewerblicher Rechtsschutz|gewerbliche Rechtsschutz]]. Diese Rechtsgebiete enthalten besondere Regelungen, die den speziellen Anforderungen und Bedürfnissen dieser Personengruppen gerecht werden, und ergänzen das [[allgemeines Privatrecht|allgemeine Privatrecht]] durch spezifische Vorschriften. ===== siehe auch ===== -> [[Privatrecht]] \\ Regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, also zwischen Bürgern, Unternehmen oder anderen rechtlichen Einheiten.