====== Schwarzgeldabrede ====== Eine Schwarzgeldabrede ist eine informelle Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, bei der ein Teil des vereinbarten [[Kaufpreis|Kaufpreises]] oder Entgelts bewusst nicht in einem offiziellen [[Vertrag]] oder einer Beurkundung angegeben wird. Diese Vereinbarung zielt darauf ab, eine niedrigere Zahlung gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber dem Finanzamt, vorzutäuschen, um dadurch Steuern oder Abgaben zu umgehen bzw. zu hinterziehen.((vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2024 - V ZR 115/22)) ===== siehe auch ===== -> [[Kaufpreis]]