====== Schuldverhältnis ====== Ein Schuldverhältnis ist ein [[Rechtsverhältnis]]. Ein Schuldverhältnis bezeichnet ein zwischen zwei oder mehreren Personen bestehendes Rechtsverhältnis [-> [[Vertrag]]], aufgrund dessen die eine von der anderen Person eine [[Leistung]] fordern [-> [[Forderung]] kann. Ein Schuldverhältnis bildet die [[Anspruchsgrundlage]] für eine [[Forderung]] im Sinne des § 194 Abs. 1 BGB. Ein [[Anspruch]] ist das Recht, von einem anderen ein [[Tun]] oder [[Unterlassen]] zu verlangen. ===== siehe auch ===== -> [[Schuldrecht]] \\ -> [[Rechtsverhältnis]] \\ -> [[Geldschuld]] \\