====== Schuldrecht ====== Als Schuldrecht wird der Teil des [[Privatrecht|Privatrechts]] bezeichnet, der die [[Schuldverhältnis|Schuldverhältnisse]] regelt. Das Schuldrecht befasst sich mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen [-> [[Anspruch]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Recht]]