====== Rückerstattungspflicht des Reiseveranstalters nach Rücktritt ====== **§ 651h (5) BGB** Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten. ===== siehe auch ===== § 651h BGB -> [[Rücktritt vor Reisebeginn]] \\ Regelt das Rücktrittsrecht des Reisenden und des Reiseveranstalters vor Reisebeginn, die Bedingungen und Höhe der möglichen Entschädigung sowie die Ausnahmen und Fristen für Rücktrittserklärungen und Rückerstattungen.